|
|
|
| Solarenergie / Förderung NÖ |
Förderung in Niederösterreich
Das Land Niederösterreich fördert energiesparendes und umweltschonendes Wohnen. Sonnen- und Umweltenergie ist zuverlässig und kostenlos. Sie macht unabhängig von Energiekrisen und Energiepreissteigerungen sind dann kein Thema mehr für Sie. Nicht zuletzt leisten Sie damit einen wertvollen Beitrag zur Schonung der Umwelt und der Ressourcen der Erde. Natürliche Energie ist CO2 - und schadstofffrei.
Die Förderung im Überblick
Wie wird gefördert? Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt.
Was wird gefördert und in welcher Höhe? Grundlage für die Berechnung sind die anerkannten Investitionskosten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 % dieser Investitionskosten, maximal
| bis zu |
€ 1.500,-- |
bei thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, (mindestens 4 m² Kollektorfläche
und mindestens 300 l Warmwasser- / Pufferspeicher)
|
| bis zu |
€ 3.000,-- |
bei thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung (mindestens 15 m²
Kollektorfläche und mindestens 300 l Warmwasser- / Pufferspeicher oder 12 m² / 300 l bei Vakuumkollektoren)
|
| bis zu |
€ 1.100,-- |
bei Wärmepumpenanlagen zur Warmwasserbereitung mit einem COP >=3,0 gemäß EN 255 Teil 3
|
| bis zu |
€ 3.000,-- |
bei Wärmepumpenanlagen zur Beheizung und Warmwasserbereitung mit einer Jahresarbeitszahl von >=4,0
und nach Möglichkeit mit einer thermischen Solaranlage oder einer Photovoltaikanlage kombiniert (monovalenter Heizbetrieb)
|
| bis zu |
€ 2.200,-- |
bei Wärmepumpenanlagen zur Beheizung und Warmwasserbereitung mit einer Jahresarbeitszahl zwischen 3,0 und 3,9 -
wenn die Neuherstellung des bestehenden Wärmeverteilsystems der Heizung einen nicht mehr wirtschaftlichen Aufwand bedeutet -
und nach Möglichkeit mit einer thermischen Solaranlage oder einer Photovoltaikanlage kombiniert (monovalenter Heizbetrieb)
|
| bis zu |
€ 400,-- |
für jede weitere Wohnung im Wohnhaus, die mit dieser Solaranlage oder Wärmepumpenanlage (ausgenommen zur Warmwasserbereitung) versorgt wird.
|
Photovoltaikanlagen
Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % der Investitionskosten, maximal bis zu € 12.000,-- bei Photovoltaikanlagen.
Klimaanlagen
Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 % der Investitionskosten, maximal
| bis zu |
€ 1.500,-- |
bei ortsfesten Klimaanlagen, die mit einer Photovoltaikanlage betrieben werden
|
| bis zu |
€ 1.500,-- |
bei Wohnraumlüftungskompaktgeräten mit Warmwasserbereitung und Kühlfunktion, die mit einer Photovoltaikanlage betrieben werden
|
Wer kann um die Förderung ansuchen?
Natürliche Personen - wie Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter, Pächter, Bauberechtigte.
| |